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- Redaktion
In der Zeit von Sonntag, 14. April 2024 bis Dienstag, 16. April 2024, wurden im Jagdrevier Feldkirchen bei Neuburg and er Donau zwei schwer verletzte Rehe aufgefunden.
„Aufgrund der Verletzungen muss davon ausgegangen werden, dass die Rehe durch einen freilaufenden größeren Hund gerissen wurde“, so ein Sprecher der Neuburger Polizei.
Die Fundstellen der schwer verletzten Rehe liegen etwa 800 Meter voneinander entfernt. Aus diesem Grund besteht der Verdacht, dass es sich um einen Hund handeln könnte, der dafür in Fragen kommt.
Vom Hundehalter ist nichts bekannt, deshalb nimmt die Polizeiinspektion Neuburg Hinweise dazu unter der Telefonnummer (0 84 31) 67 11-0 entgegen.
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Wer mit Hund auf dem Fahrrad unterwegs ist, weiß: Bewegung macht Spaß und hält fit. Und nicht nur das: Radfahren bringt auch die grauen Zellen auf Trab. Das hat jetzt der dänische Hirnforscher Troels W. Kjær bestätigt. Laut seiner Forschung fördert regelmäßige körperliche Bewegung die Bildung neuer Nervenzellen und unterstützt die Entwicklung neuronaler Netzwerke. Für alle, denen es nun in den Waden zuckt und die mit Hund radeln gehen wollen, haben wir ein paar Tipps zusammengestellt.
Bevor’s losgeht: Ein kurzer Check, ob der Hund infrage kommt
Grundsätzlich gilt: Nur ausgewachsene, gesunde Hunde dürfen beim Radfahren mitlaufen. Für Tiere mit Gelenk- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist die Radtour an der Leine tabu, ebenso für Welpen und Junghunde im Wachstum. Außerdem gibt es einige Rassen, die sich gar nicht als Begleithunde eignen: Kurzköpfige Rassen wie die Französische Bulldoge zum Beispiel oder Rassen mit kurzen Beinen, zu denen Dackel und Zwergpudel zählen. Mit ausdauernden Rassen wie Huskys, Border Collies oder Jagdhunden hingegen können auch längere Strecken in Angriff genommen werden.
Aber auch diese Fellnasen sollten schrittweise ans Fahrradfahren gewöhnt werden, damit sie nicht am Rad hochspringen oder zu stark ziehen. Das ist vor allem wichtig, wenn die Hunde im Straßenverkehr dabei sind. Hier sind die Vierbeiner laut Straßenverkehrsordnung zwar erlaubt, dürfen andere Verkehrsteilnehmer aber nicht gefährden. Um den Hund vor vorbeifahrenden Autos zu schützen, läuft er am besten immer auf der rechten Seite.
Gut gerüstet für die Radtour
Um sicher mit Hund auf dem Rad unterwegs zu sein, ist die richtige Ausrüstung das A und O: Am besten geeignet ist eine spezielle Leine und Fahrradhalter, der sogenannte Sprinter. Im Wald oder entlang von Feldwegen darf der Vierbeiner gerne auch mal ohne Leine neben dem Rad herlaufen – vorausgesetzt natürlich, er ist abrufbar. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte den Hund dann mit einem GPS-Tracker ausstatten. Falls er sich erschreckt und wegläuft, kann er so in Echtzeit geortet werden.
Für alle, die mit einem kleinen Hund unterwegs sind, empfiehlt es sich, einen Korb am Fahrrad anzubringen. Wenn der Vierbeiner außer Puste ist, kann er sich im Hundekorb erholen. Für schwerere Hunde muss natürlich eine andere Lösung her: entweder ein Hundefahrradanhänger oder ein Hundelastenrad. Wichtig ist auch, ein für den Hund angemessenes Tempo zu wählen und immer wieder kleine Verschnaufpausen einzubauen.
Sind Hund und Mensch für die Radtour gewappnet, heißt die Devise von nun an: Ab aufs Rad und ran an die grauen Zellen.
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Ein tieferes Verständnis für Tiere ermöglicht es uns, ihre Lebensräume und somit die Umwelt, die wir mit ihnen teilen, besser zu begreifen. Um das Verhalten von Löwen, ihre Interaktionen untereinander und ihre Rolle im Ökosystem besser zu verstehen, entwickelt die GAIA-Initiative in Zusammenarbeit mit den Zoologischen Gärten Berlin neuartige Tiersender und innovative Analysemethoden.
Künstliche Intelligenz (KI) wird dabei helfen, die gesammelten Daten zu entschlüsseln und bestimmte Verhaltensweisen zu erkennen. Die Löwen Elsa und Mateo im Zoo Berlin tragen Senderhalsbänder, um Daten für die Entwicklung der KI zu erfassen. Die Ergebnisse dieser Studie könnten wichtige Hinweise für Schutzmaßnahmen im natürlichen Lebensraum der Löwen liefern.
Ein erfahrenes Team aus Tierärzten, Biologen und Tierpflegern hat den Löwen im Rahmen eines Gesundheits-Checks die mit Sensoren versehenen Halsbänder angelegt. Die Löwen im Zoo Berlin werden die Senderhalsbänder über einen Zeitraum von mehreren Wochen tragen, um kontinuierlich Bewegungsdaten zu erfassen. „Mit diesem Projekt haben wir die Möglichkeit, einen wirklich bedeutenden Beitrag zur Erforschung und zum Schutz von Löwen zu leisten. Unser Team beobachtet die Tiere genau, und sobald die Datenerfassung abgeschlossen ist, werden wir per Fernsteuerung die Halsbänder öffnen“, erklärt Dr. Andreas Pauly, Leiter der Abteilung Tierschutz, Tiergesundheit und Forschung.
Die gesammelten Daten sind hauptsächlich „Beschleunigungsdaten“, ähnlich denen eines Smartphones, die millimetergenau die Bewegungen der Tiere in allen drei Dimensionen erfassen. Diese Daten werden mit den Aufzeichnungen einer installierten Kamera kombiniert, um charakteristische Bewegungsmuster zu identifizieren, die bestimmten Verhaltensweisen der Löwen entsprechen. So können Forschende eine KI trainieren, um Brüllen, Fressen oder Fellpflege allein anhand der Sensordaten zu erkennen.
„Herkömmliche Monitoring-Projekte mit Tiersendern konzentrieren sich in erster Linie darauf, die Orte, an denen sich Tiere aufhalten, sowie ihre Routen zu erfassen. Wir gehen mit unser KI-basierten Analyse einen Schritt weiter und können nicht nur auswerten, wo sich die Tiere befinden, sondern auch verstehen, was sie tun und warum sie es tun", erklärt Dr. Jörg Melzheimer, Biologe und einer der Projektleiter von GAIA.
Und er ergänzte: „Die Daten der Löwen im Zoo sind für uns essenziell und werden uns alle einen großen Schritt weiterbringen, denn die Kombination aus Datenerfassung über Halsbänder und gleichzeitiger kontinuierlicher Beobachtung der Löwen durch die Kamera ist in der Wildnis nicht möglich. Wir sind dankbar für diese wertvolle Zusammenarbeit mit Zoo und Tierpark Berlin, mit denen wir seit Beginn unseres Projekts als Partner eng verbunden sind.“
Die GAIA-Initiative setzt das Prinzip der KI-basierten Verhaltenserkennung nicht nur für Löwen ein, sondern hat gemeinsam mit dem Tierpark Berlin bereits ähnliche Methoden für Geier entwickelt. Diese Vögel spielen aufgrund ihrer bedeutenden ökologischen Rolle als Aasfresser eine herausragende Rolle im Ökosystem-Monitoring. Für die Geier gehen die Forschenden sogar noch einen Schritt weiter und entwickeln völlig neue Tiersender, in die eine KI bereits integriert ist und autark von der Datenübertragung läuft.
Damit können wichtige Informationen für die Wissenschaft und den Artenschutz in Echtzeit generiert und an Naturschutzorganisationen oder Behörden übermittelt werden. „Löwen und Geier arbeiten in der Wildnis teilweise zusammen und beobachten sich gegenseitig, um Nahrung zu finden“, erklärt Wildtierarzt Dr. Ortwin Aschenborn. „Daher richten wir unsere Forschungen sowohl auf die Löwen als auch auf die Geier, um ihre Interaktionen zu verstehen.“
Zoo und Tierpark Berlin arbeiten seit 2022 mit den Forschenden der GAIA-Initiative zusammen und unterstützen sowohl bei der Arbeit im Labor als auch im Feld. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz. „Beinahe jedes Kind kennt die beeindruckende Raubkatze. Und doch ist der Löwe in einigen Regionen massiv gefährdet! Auf dem gesamten afrikanischen Kontinent gibt es nur noch rund 20.000 Löwen“, erklärt Zoo- und Tierparkdirektor Dr. Andreas Knieriem. „Deshalb müssen wir neue Wege gehen und als Expertinnen und Experten verschiedener Bereiche zusammenarbeiten. Es macht mich hoffnungsvoll, dass künstliche Intelligenz nicht nur faszinierende Texte generieren oder uns mit verblüffend realistischen Bildern überraschen kann, sondern auch das Potenzial hat, den modernen Artenschutz zu revolutionieren.“
Dank dieses Kooperationsprojekts konnte bereits ein umfassender Überblick über die Löwenpopulation im Etosha-Nationalpark gewonnen werden. Zum ersten Mal seit vielen Jahren konnten genaue Informationen über die Rudel, ihre Zusammensetzung, ihre Territorien und ihre Interaktionen mit anderen Rudeln und Tieren gesammelt werden. Diese wertvollen Informationen dienen dem Schutz dieser ikonischen Tiere im Nationalpark und unterstützen die Arbeit der lokalen Ranger und Behörden.
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Am Freitagnachmittag waren zwei Frauen im Bereich des Eichstätter Mondscheinweges mit ihren Hunden Gassi.
Während des Spazierganges verrichtete einer der beiden dort Hunde sein großes Geschäft.
Laut Angaben eines Ehepaares, die ebenfalls spazieren gingen, beseitigte die Hundehalterin die Hinterlassenschaft ihres Hundes nicht.
„Auf den Vorfall angesprochen entwickelte sich ein Streitgespräch zwischen dem Mann und der Hundehalterin“, so ein Sprecher der Eichstätter Polizei.
Und er fügte hinzu: „Der Streit eskalierte daraufhin und es kam zu Handgreiflichkeiten zwischen den beiden Personen.“
Nach Aussage der 34-jährigen Hundehalterin soll ihr der 71-jährige Mann während des Streits den mitgeführten Walking-Stock auf den Kopf geschlagen haben.
Durch den Schlag erlitt die Frau eine Kopfplatzwunde, die in der Eichstätter Klinik ärztlich versorgt werden musste.
Die Polizeiinspektion Eichstätt bittet Zeugen des Vorfalls, sich unter der Telefonnummer (0 84 21) 97 70-0 zu melden.
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Der Paragraf 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) bestimmt, dass Hundebesitzer ihre Hunde in der Brut- und Setzzeit im Wald und in der freien Landschaft an der Leine führen müssen.
Das Ziel der Regelung ist der Schutz der Nachkommen von Wildtieren.
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Seit ein paar Wochen sind die Wiesenbrüter, wie beispielsweise der Große Brachvogel oder der Kiebitz aus ihren Winterquartieren in den Landkreis Pfaffenhofen zurückgekehrt, um ihre Nester auf Wiesen und Äckern anzulegen. Vernimmt man ihre unverkennbaren Rufe, beginnt für viele Menschen der Frühling.
„In unserem Landkreis gibt es zwar noch Brutvorkommen, aber nicht nur die Bestände dieser beiden Leitarten, sondern aller Wiesenbrüter sind stark rückläufig, einer der Hauptgründe, weshalb der Kiebitz zum Vogel des Jahres 2024 gewählt wurde“, erläutert Gudrun Bosch von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt.
In den heimischen Wiesen und Äckern brüten die scheuen und sehr standorttreuen Vögel zwischen März und Mai innerhalb von ca. vier Wochen meist vier Eier aus. Gudrun Bosch: „Da sich die Nester am Boden befinden, sind die Tiere starken Störungen sowie Gefährdungen durch Fressfeinde und die Bewirtschaftung ausgesetzt. Auch die geschlüpften Jungvögel können ungefähr vier Wochen lang noch nicht fliegen und sind auf die Aufsicht durch die Elterntiere angewiesen.“
Bei häufigen Störungen durch Freizeitbetrieb würden die erwachsenen Tiere sehr viel Energie verbrauchen, da sie jedes Mal auffliegen müssen, um ihre Nester und Jungen zu verteidigen. „Werden die Störungen zu stark, geben die Tiere ihre Gelege oder Nachkommen sogar ganz auf. Daher sind die Wiesenbrüter auf unseren Schutz und unsere Rücksichtnahme angewiesen“, so die Naturschutzexpertin.
Zum Schutz der Vögel wurden wie jedes Jahr Schilder aufgestellt, um Spaziergänger, Radfahrer usw. so zu lenken, dass die Tiere ohne Störung ihrem Brutgeschäft nachgehen können. In allen Wiesenbrütergebieten dürfen die Wege nicht verlassen werden, Hunde müssen unbedingt kurz angeleint bleiben und Wegesperrungen sind zu beachten.
In Kooperation mit den Landwirten werden zudem Nester ausgesteckt und gezäunt, um den Schutz der Gelege neben der Bewirtschaftung sicherzustellen. Für jedes ausgesparte Nest bekommt der Landwirt eine Nestprämie. Landwirte, die Wiesenbrüter auf ihren Wiesen und Feldern entdecken, können sich gerne bei der Unteren Naturschutzbehörde melden und an dem Programm teilnehmen.
Gudrun Bosch abschließend: „Bitte unterstützen Sie uns bei diesen Maßnahmen, damit auch unsere nachfolgenden Generationen noch die einzigartigen Vögel bei uns im Landkreis und nicht nur im Internet beobachten können.“
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Die Hundesteuer wird am 1. April 2024 fällig. Die Steuerbescheide bis einschließlich 2023 gelten auch für das Kalenderjahr 2024, sofern die gleichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Hunde, die über vier Monate alt und noch nicht gemeldet sind, müssen laut § 12 Hundesteuersatzung unverzüglich bei der Stadt Ingolstadt, Münchener Straße 94, 85051 Ingolstadt angemeldet werden.
Die Formblätter „Hundesteuer-Anmeldung/-Abmeldung“ und „SEPA-Lastschriftmandat Hundesteuer“ können auf der Internetseite www.ingolstadt.de/formulare abgerufen werden, sind auch im Bürgeramt (Neues Rathaus, Erdgeschoss) erhältlich.
Steuerschuldner ist der Halter beziehungsweise Eigentümer des Hundes (vgl. § 3 der Satzung). Die Hundesteuersatzung der Stadt Ingolstadt finden Sie auf der Internetseite www.ingolstadt.de/hundesteuer
Bei Nichterfüllung der Meldepflicht können Bußgelder festgesetzt werden.
Bei Fragen stehen die Sachbearbeiter der Kämmerei, Sachgebiet Gemeindesteuern auch telefonisch zur Verfügung.
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Ende April/Anfang Mai, wenn die Nachttemperaturen nicht mehr unter 7 Grad gehen, die Vegetation schon fortgeschritten ist und genügend Bodeninsekten als Nahrungsquelle vorhanden sind, können Igelpfleglinge ausgewildert werden.
Dazu sucht die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen dringend geeignete Auswilderungsplätze. „Insbesondere für Jungigel, die über den Winter in einem Pflegeplatz untergebracht waren und vorher noch nicht selbstständig in der Freiheit lebten, brauchen wir neue dauerhafte Lebensräume“, so Monika Aigner von der Unteren Naturschutzbehörde.
Für Igel geeignete Lebensräume befinden sich
• in ruhiger Umgebung, möglichst entfernt von (viel) befahrenen Straßen
• in ländlichen Gebieten, möglichst naturbelassen
• auf „verwildertem“ Gelände mit Hecken, Wiesen und Büschen, Reisighaufen, Totholz, Benjeshecken und Holzstapeln für Nahrungssuche und Unterschlupf
• idealerweise mit kleinen Gewässern oder flachauslaufenden Teichen, aus denen Igel ungefährdet trinken können
• keine Mähroboter in der Nachbarschaft
• keine Verwendung von Gift und Dünger im Garten
In dem igelfreundlichen Garten oder geeigneten Lebensraum wird der Igel in der Dämmerung in seinem Schlafkarton ausgewildert.
Wer einen geeigneten Lebensraum anbieten kann und bereit ist, die Igel noch ein bis zwei Wochen zuverlässig abends zuzufüttern, kann sich bei Monika Aigner unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-3 10 oder per E-Mail an
Dabei wird um die genaue Adresse und Informationen zu den örtlichen Gegebenheiten des angebotenen Auswilderungsplatzes gebeten.
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Tiere in Not versorgen, betreuen und in ein neues liebevolles Zuhause vermitteln - das macht das Dresdner Tierheim. Genau 899 Tiere musste die städtische Einrichtung im Jahr 2023 aufnehmen. Zum Vergleich: Im Vorjahr 2022 waren es insgesamt 953 Neuzugänge. Das bedeutet ein leichter Rückgang um 5,7 Prozent. Diese und weitere Zahlen präsentierte das Tierheim-Team am heutigen Freitag, 15. März 2024, gemeinsam mit Bürgermeisterin Kristin Klaudia Kaufmann.
Unter den 899 neu aufgenommenen Tieren waren 310 Katzen, 257 Hunde und 332 verschiedene andere Tiere. Bei 385 von ihnen handelte es sich um Fundtiere - also verirrte oder ihrem Halter dauerhaft entlaufene Haustiere sowie Haustiere ohne bekannten Halter. Nicht alle Tiere bleiben lange im Dresdner Tierheim. 84 Hunde, 161 Katzen und 218 sonstige Tiere fanden 2023 ein neues Zuhause. Von den 385 Fundtieren wurden 2023 allerdings nur 96 von ihren eigentlichen Besitzerinnen und Besitzern wieder abgeholt.
Aktuell versorgen die acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tierheims 39 Katzen, 38 Hunde und 129 sonstige Tiere wie Reptilien, Nager, Vögel und Fische.
Viele Tiere befinden sich in Zwangspflege. 2023 kamen beispielsweise 112 Hunde und 121 Katzen als Zwangspflegetiere ins Dresdner Tierheim. Sie werden aufgenommen, weil ihre Besitzerin oder ihr Besitzer sich nicht um das Tier kümmert beziehungsweise nicht kümmern kann. Die Gründe sind vielfältig, zum Beispiel Krankenhaus- oder Haftaufenthalt oder schwere Krankheit. Das Veterinäramt nimmt vernachlässigte Tiere in Zwangspflege und das Ordnungsamt gefährliche Hunde, die beschlagnahmt werden. Häufig sind Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder das Sächsische Gefahrhunderecht die Ursachen für die Tierheimunterbringung.
Problematisch sind die Dauer der Unterbringung und die finanzielle Lage der Tierhalterin bzw. des Tierhalters. Die Kosten für die Unterbringung der Zwangspflegetiere trägt in jedem Fall die Besitzerin bzw. der Besitzer. Hinzu kommt, dass hinter sehr vielen dieser Tiere ordnungsrechtliche Verfahren bzw. auch Strafverfahren stehen, die die zeitnahe Vermittlung der Tiere weiter verzögern.
Leider finden zu viele Hunde seit langer Zeit keinen neuen Besitzer. Die Ursachen sind Alter, gesundheitliche Probleme und Gefährlichkeit. Von insgesamt 38 Hunden im Dresdner Tierheim sind aktuell nur 17 vermittelbar, die übrigen sind als Zwangspflege untergebracht. Der erste Eindruck schreckt potenzielle Interessentinnen und Interessenten oftmals ab. Viele Hunde sind einfach nicht ausreichend sozialisiert. Es fehlt ihnen häufig an einer guten Erziehung, damit ihr neues Frauchen oder Herrchen sie sofort problemlos übernehmen kann. Hier ist viel Arbeit, Geduld und Erfahrung im Umgang mit Hunden notwendig. Hinzu kommen die gemäß sächsischem Gefahrhunderecht als gefährlich eingestuften Hunde. Interessierte Bürgerinnen und Bürger müssen zunächst ein gesondertes Erlaubnisverfahren beim Ordnungsamt absolvieren, um einen solchen Hund zu übernehmen.
Das Jahr 2023 war durch einen Ausbruch des Hautpilzes „Microsporum canis“ geprägt. Weil der Hautpilz zoonotischen Charakter trägt und die Erkrankung auch auf den Menschen übertragen werden kann, musste die Katzenaufnahme und -vermittlung von November bis Jahresende vorübergehend eingestellt werden. Intensive Maßnahmen wie Tierbehandlung, Reinigung und Desinfektion erforderten einen großen personellen und materiellen Aufwand, um die Weiterverbreitung des Erregers zu unterbinden. Die Maßnahmen zeigten Mitte Januar Wirkung und die Vermittlung der Katzen läuft seitdem wieder.
Kristin Klaudia Kaufmann, Dresdens Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen: „Ich danke allen, denen Tiere in Not am Herzen liegen und die sich so liebevoll für sie engagieren. Ich bin stolz auf unsere acht Mitarbeitenden und die über zwanzig aktiven ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Sie kümmern sich im Tierheim hingebungsvoll um Hund, Katze und Co. Ein herzliches Dankeschön auch allen Menschen, die Tieren in Not ein neues Zuhause bieten, und allen, die die Arbeit des Tierheims finanziell unterstützen. Das Dresdner Tierheim ist für jede Unterstützung dankbar.“
Ende 2023 verzeichnete das Tierheim Spenden in Höhe von rund 52.000 Euro. 2023 gingen 230.000 Euro aus Nachlässen ein. Das zeigt, dass die Dresdnerinnen und Dresdner die Leistung des Tierheimes schätzen. Das Tierheim investiert die Mittel in die ständige Verbesserung der Haltungsbedingungen für Tiere in Not. Das erleichtert auch den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeit.
Wer sich für einen neuen Mitbewohner aus dem Dresdner Tierheim interessiert, kann sich direkt ans Tierheim wenden. Alle Tiere, die ein neues Zuhause suchen, werden auf der Internetseite des Tierheims mit Text und Bild vorgestellt.
In jedem Fall will die Entscheidung, ein Tier bei sich zu Hause aufzunehmen, gut überlegt sein. Habe ich genug Kraft und Erfahrung? Habe ich ausreichend Zeit für das Tier? Wer kümmert sich, wenn ich es vorübergehend oder längerfristig nicht kann? Bringe ich die nötigen Mittel auf, zum Beispiel für Futter und Tierpension?
Die Tierpflegerinnen und Tierpfleger des Tierheims beraten Interessentinnen und Interessenten und bieten individuelle Kennenlerntermine für künftige Tierhalterinnen und Tierhalter an.
Termine können per E-Mail an
Das Tierheim ist eine Einrichtung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts. Es ist zuständig für die Unterbringung von Fundtieren und von behördlich beschlagnahmten Tieren zuständig. Es werden im Einzelfall auch Tiere von Krankenhauspatientinnen und -patienten, Inhaftierten und Verstorbenen versorgt und je nach Kapazität auch Abgabetiere.
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Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat in seiner Sitzung vom 12. März 2024 eine Änderung der seit 22. Juni 2023 geltenden Katzenschutzverordnung beschlossen: Die Verordnung sieht künftig auch eine Kastrationspflicht für freilaufende Halterkatzen vor. Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht bleibt bestehen.
Die Erweiterung der Verordnung erfolgt aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung. Die Änderung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
Hintergrund für die Änderung der Katzenschutzverordnung ist eine geänderte Lage: Es zeigte sich, dass die alleinige Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung freilaufender Halterkatzen sowie Appelle zur Kastration nicht mehr ausreichten, um die Population freilebender Katzen wirksam und nachhaltig einzudämmen. Daher müssen Katzenbesitzer ihre freilaufenden Katzen bis zum 1. Oktober 2024 zusätzlich zur Kennzeichnung und Registrierung auch kastrieren lassen.
Der Stadt Mannheim ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration sowie Registrierung vorzulegen – zum Beispiel durch die schriftliche Bestätigung des Tierarztes oder die Rechnung für den operativen Eingriff.
Unverändert gilt, dass Katzen fälschungssicher und dauerhaft durch die Implantierung eines elektronisch lesbaren Mikrochips oder mittels Ohrtätowierung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt gekennzeichnet werden müssen. Die Daten des Mikrochips oder der Ohrtätowierung müssen zusätzlich in das kostenfreie Haustierregister von Tasso e.V. oder in das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes („Findefix“) eingetragen werden.
Kontrollen erfolgen anlassbezogen, wenn zum Beispiel Katzen als Fundtiere aufgegriffen werden, oder im Rahmen einer tierschutzrechtlichen Kontrolle.
Sollte es nicht möglich sein, bei einer aufgefundenen Katze innerhalb von 48 Stunden einen Halter oder eine Halterin ausfindig zu machen, kann die Stadt die Katze auf Kosten des Halters kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen.
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Über das Sicherheitstelefon wurde am Sonntag, 10. März 2024, eine Streife der Frankfurter Stadtpolizei zum Busbahnhof in der Stuttgarter Straße der Mainstadt gerufen.
Vor Ort übergab der Mitarbeiter eines Busunternehmens den Stadtpolizistinnen und Stadtpolizisten einen luftdicht verschlossenen Plastikbeutel, den er zuvor im Haltestellenbereich gefunden hatte und in dem sich 52 Feuersalamander befanden.
Feuersalamander sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung als „besonders geschützte Art“ eingestuft und dürfen daher nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Die Stadtpolizei öffnete den Plastikbeutel, um die Tiere mit Sauerstoff zu versorgen, und brachte sie im Anschluss zur Quarantäne-Station des Frankfurter Zoos.
Dort wurde vermutet, dass die Tiere aus Osteuropa stammen, sodass die Stadtpolizei von unerlaubter Einfuhr, unerlaubtem Transport sowie versuchtem Handel ausgeht und entsprechende Strafanzeigen fertigte.
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Darin stecken alle wichtigen Vitamine und Nährstoffe, die deine Fellnase braucht. Manchmal muss es aber auch ein bisschen mehr sein – bei Mangelerscheinungen, erhöhtem Stress, großer körperlicher Belastung, Rohfütterung oder nach einer Operation zum Beispiel.
Dann können Ergänzungsfuttermittel für deinen Hund sinnvoll sein. Ergänzungsfuttermittel für Hunde werden dem hinzugefügt. Zu den bekannten Inhaltsstoffen zählen neben Vitaminen unter anderem auch Bierhefe, wertvolle Aminosäuren (Bausteine für Eiweiße), essenzielle Fettsäuren, Mineralien, Kräuterextrakte und Fischöl.
Es gibt die Präparate in Form von Tabletten, Tropfen, Flocken, Pasten, Pulver oder auch als Gel. Ergänzungsfuttermittel reichern also das Futter mit den notwendigen Vitaminen, Ballast- oder Nährstoffen an. Es gibt beispielsweise Zusätze mit Kalzium oder Magnesium oder B-Vitaminen für Hunde.
Im Winter bei eisigen Temperaturen, bei arthritischen Erkrankungen, im Fellwechsel oder auch zur Unterstützung der Verdauung können die Gabe von Vitaminen und Ergänzungsfuttermitteln sehr sinnvoll sein.
Die Verabreichung sollte von Fall zu Fall auf das jeweilige Tier abgestimmt sein. Lassen Sie sich dazu von den Experten Tierhandlung beraten und/oder ziehen Sie tierärztlichen Rat hinzu.
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Am Freitagabend gegen 18:00 Uhr bemerkte ein Imker am Standort seiner Bienenkästen im Bereich des Mainburger Ortsteils Gumpertshofen, dass seine beiden Kästen im Zeitraum von Mittwoch, 6. März 2024 gegen 16:00 Uhr bis Freitag, 8. März 2024 um 18:00 Uhr umgestoßen worden sind.
Dabei wurden sie beschädigt und die darin lebenden Bienenvölker offenbar getötet.
„Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 450 Euro“, so ein Polizeisprecher.
Hinweise zu dem unbekannten Verursacher nimmt die Polizeiinspektion Mainburg unter der Telefonnummer (0 87 51) 86 33-0 entgegen.
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Im Ingolstädter Stadtteil Haunwöhr aufgefundene Stadttauben wurden aufgrund einer pathologischen Anordnung des städtischen Veterinärwesens virologisch untersucht.
Dabei wurde ein Befall mit dem sogenannten Pigeon Orthoavirus festgestellt. Dieses Virus ist bei Befall von Wildtauben nicht anzeigepflichtig, eine Übertragung innerhalb der Taubenpopulationen selbst ist dabei eher häufig, eine Übertragung auf Nutzgeflügel sowie auch auf Menschen ist eher selten, aber dennoch denkbar.
Daher sollten bei Kontakt mit kranken oder toten Tieren die allgemeinen Hygienemaßnahmen, wie das gründliche Händewaschen mit Seife, beachtet werden.
Das Veterinärwesen Ingolstadt empfiehlt allen Taubenhaltern ihre Tauben gegen das Paramyxovirus impfen zu lassen und verweist auf die bestehende Impfverpflichtung für Hühner und Puten.
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