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Nach einer Jagdwilderei bei Baar-Ebenhausen ermittelt die Polizei und
hofft auf Hinweise aus der Bevölkerung.
Am Mittwoch, 29. Mai 2024, gegen 12:25 Uhr fand ein Waldbesitzer in seinem Waldstück östlich der Bundesautobahn A 9 auf Höhe Baar-Ebenhausen ein entstelltes totes Reh auf.
Das Reh war jedoch nicht vom zuständigen Jagdpächter erlegt worden. Wie der Jäger dann feststellte, wurden der Kopf und die Schulter des Tieres gezielt von einem Unbekannten abgetrennt.
Außerdem wurde am toten Reh eine Schussverletzung entdeckt.
Die Polizeiinspektion Geisenfeld hat Ermittlungen wegen des Verdachts der Jagdwilderei aufgenommen und bittet unter der Telefonnummer (0 84 52) 7 20-0 um Hinweise.
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Außerdem wurde am toten Reh eine Schussverletzung entdeckt.
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- Gefahr für Mensch und Tier
- Polizei verhindert unerlaubten Katzenverkauf
- Babykatzen bei minus 9 Grad ausgesetzt
- 24-Jähriger lässt sterbendes Reh am Straßenrand liegen
- Fundhund der Polizei übergeben
Ein Unbekannter hatte mit einem Luftgewehr auf eine freilaufende Katze
geschossen.
Eine 41-jährige Frau aus Böhmfeld hatte am Dienstagabend, 28. Mai 2024, gegen 22:00 Uhr ihre Katze aus dem Haus gelassen, was ihre gängige Routine ist, da das Tier von allein wieder zurückkommt.
Am Mittwochmorgen bemerkte die Tierhalterin dann, dass ihre Katze eine Schusswunde hat. „Demnach steckte noch das Projektil eines Luftgewehrs im Körper des Tieres“, so ein Sprecher der Eichstätter Polizei.
Und er fügte hinzu: „Glücklicherweise war die Verletzung für die Katze nicht lebensbedrohlich.“
Hinweise dazu nimmt die Polizeiinspektion Eichstätt unter der Telefonnummer (0 84 21) 97 70-0 entgegen.
Eine 41-jährige Frau aus Böhmfeld hatte am Dienstagabend, 28. Mai 2024, gegen 22:00 Uhr ihre Katze aus dem Haus gelassen, was ihre gängige Routine ist, da das Tier von allein wieder zurückkommt.
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Die Mehrzahl, der im Zoo Landau aufgezogenen Vögel. hat die erste Woche
in der Natur gut überstanden.
Die ersten in der Kiebitz-Kunstbrut- und Aufzuchtstation im Zoo Landau in der Pfalz aufgezogenen Kiebitze haben erfolgreich den Weg in die Natur gefunden. Ganz sicher ist, dass von den ersten insgesamt 17 Kiebitzjungvögeln, die nach mehreren Tagen Eingewöhnung in zwei Auswilderungsvolieren bei Offstein und bei Harthausen unter intensiver Beobachtung in die Natur entlassen wurden, mindestens zwölf die erste Woche gesund überstanden haben.
Trotz sehr guter Vorbereitung nicht ganz unerwartet und doch bedauerlich konnte beobachtet werden, dass zwei der Jungvögel in den ersten Tagen den Angriffen von Rabenkrähen und Schwarzmilanen zum Opfer fielen. Dies allerdings mit einem offensichtlichen „Überlebenstrainingserfolg“ für die anderen Individuen, die aus den Attacken ein erfolgreiches „Fressfeindvermeidungsverhalten“ erlernt haben. Die verbliebenen Tiere sind in „Trupps“ zusammengeschlossen, die inzwischen ausgedehnte Ausflüge auf Wiesen und Felder rund um die beiden Auswilderungsstandorte unternehmen und danach bislang unbeschadet regelmäßig wieder in die Nähe der Auswilderungsstationen zurückkehren.
„Dass nun die erste Woche in der Natur überstanden ist, ist ein sehr gutes Zeichen dafür, dass diese Tiere eine langfristige Überlebenschance haben,“ sind sich die Naturschützer der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz (GNOR) und des Landauer Zoos sicher. Es besteht nun auch die Hoffnung, dass der zweite Schwung Kiebitzjungvögel, der die kommenden Tage ebenfalls die Wildbahn kennenlernen wird, von den schon erfahrenen Kiebitzen profitieren und sich diesen anschließen.
„Es ist dem ganz besonderen Engagement der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Vogelschützer der GNOR und deren regelmäßiger Präsenz an den Auswilderungsorten zu verdanken, dass die Auswilderung bisher mit großem Erfolg gelungen ist“, lobt Landaus Zoodirektor Dr. Jens-Ove Heckel den Einsatz. Ein wesentlicher und abschließender Beleg des Erfolges sei aber erst erbracht, wenn hoffentlich im nächsten Jahr einige der eindeutig durch Ringe gekennzeichneten Vögel nach dem Zug im Herbst und Frühjahr wiedergefunden werden.
Eine kleine Anekdote hat Zoodirektor Heckel noch zu berichten: Einer der jungen Kiebitze der ersten Auswilderung bestand nach mehreren Tagen in der Natur darauf, in die Auswilderungsvoliere zurückkehren zu dürfen. Beim Öffnen des Türchens schlüpfte er flugs wieder zurück die Voliere und genießt jetzt noch ein paar Tage länger den Schutz dort, bevor die zweite Auswilderung erfolgt.
Die finanzielle Unterstützung der Aufzucht und Auswilderung sowie des Kiebitzprojekts Rheinland-Pfalz läuft über die Aktion Grün des Klimaschutzministeriums des Landes Rheinland-Pfalz.
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Nach 5 Wochen Brutzeit sind sechs Schwanen-Küken geschlüpft, fünf davon
haben überlebt und werden von ihren Eltern liebevoll umsorgt.
Die Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz (SFPM) und der Tierpark Cottbus haben mitgeteilt, dass das Schwanenpaar im Branitzer Park am Wochenende fünffachen Nachwuchs bekommen hat. Gebrütet hat das Schwanenpaar an derselben Stelle wie im Vorjahr, auf einer Insel im Schlangensee.
Nach der ersten erfolgreichen Brut dieses Schwanenpaars im vergangenen Jahr sind nun aus der der zweiten Brut mit insgesamt sieben Eiern, sechs Küken geschlüpft. Eines der Eier blieb unbefruchtet und ein Küken ist während des Schlüpfens gestorben.
Die Parkbesucherinnen und -besucher werden gebeten, Abstand zu den Tieren zu halten. Auch wenn das Schwanenpaar bisher sehr freundlich ist, können sie ihre Jungen rabiat verteidigen. Da die Eltern mit ihren noch sehr kleinen Jungen verblüffend und unerwartet weit weg vom Gewässer spazieren gehen, wird außerdem darum gebeten, Hunde von der Schwanenfamilie fernzuhalten.
Das Füttern der Schwäne ist nicht erwünscht und auch nicht notwendig, da die Tiere von den Parkgärtnern bestens versorgt werden.
Trompeterschwäne des Tierpark Cottbus leben seit dem Jahr 2011 im Branitzer Park auf den Gewässern zwischen Schloss und Pyramiden. Ihren Namen verdanken sie ihren trompetenähnlichen Rufen. Der Park mit seinen großen Rasen- und Wasserflächen ist ein ideales Gelände für die in Nordamerika beheimateten Trompeterschwäne, die mit einer Körperlänge von 1,50 Metern bis 1,80 Metern die größte Schwanenart ist.
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Am Sonntag, 2. Juni 2024 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr findet in
Ingolstadt wieder der beliebte Tierheimtag statt.
Alles dreht sich am Sonntag um das Thema „Tiere und Tierschutz“. Mit Info-Ständen zu „Ingolstadt isst vegan“ und „Hoppel im Glück“, Informationen zum Baufortschritt mit Führungen durch das Tierheim und einer Vorstellung einiger Tierheim-Gäste.
Legendär sind inzwischen das Kuchenbuffet und die Tombola mit vielen tollen Preisen auch für den Tierfreunde-Nachwuchs, für die darüber hinaus noch weitere Aktionen geplant sind.
Das Tierheimteam freut sich, wenn Sie am Sonntag, 2. Juni 2024, zwischen 13:00 Uhr und 17:00 Uhr Gast im Ingolstädter Tierheim sind.
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Gleich vorweg: Es droht keine Gefahr für Menschen und Pflanzen.
Städte, Kommunen, etc. erhalten aktuell besorgte Anfragen und Fotos aus der Bevölkerung. Zu sehen ist ein vermeintlicher Befall mit den Raupen des Eichenprozessionsspinner und einher geht die dringende Bitte, den Befall schnellstmöglich zu entfernen.
Der Fachdienst Umwelt und Verkehr der Stadt Norden hat deshalb mehrere angezeigte Orte überprüft, beispielsweise die Gehölzstreifen bei den Parkplätzen am Dörper Weg, und gibt nun Entwarnung: Es handelt sich um Gespinste von Motten, nicht um den gefährlichen Eichenprozessionsspinner.
Gespinnstmotten sind häufige Gäste im eigenen Hausgarten. Von dieser Motte und ihren Raupen geht keine Gesundheitsgefahr aus. Auch nach direktem Kontakt lösen sie keine allergischen Reaktionen aus. Dieser Schädling kann auch Bäume nicht dauerhaft schädigen und gilt daher als ungefährlich.
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Der Naturschutz-Tierpark Görlitz-Zgorzelec appelliert eindringlich an
Tierfreunde, scheinbar alleingelassene Jungtiere nicht einzusammeln.
„Das Telefon klingelt zum x-ten Mal heute in unserer Wildtierauffangstation“, berichtet Manuela Kleemann, verantwortliche Mitarbeiterin der Station. Und sie schildert: „Wir bitten dringend darum, Rehkitze, Hasen, Waschbären, Füchse, Vögel und Co. an ihrem Fundort zu belassen. Die Elterntiere sind meist in der Nähe und kehren zurück, sobald sie sich ungestört fühlen.“
Mit dem Frühling steigt die Anzahl der Anfragen zu vermeintlich verlassenen Jungtieren. Doch in den meisten Fällen ist menschliches Eingreifen nicht erforderlich. Die Elterntiere halten sich nicht ständig bei ihren Jungen auf, sind aber meist in der Nähe.
Es ist wichtig zu verstehen, dass viele Jungtiere, wie Fuchs- und Waschbärwelpen, schon früh Ausflüge unternehmen, oder junge Vögel das Nest verlassen, bevor sie richtig fliegen können. Keine Angst, die Eltern kümmern sich!
Wer sichergehen möchte, dass es dem gefundenen Jungtier tatsächlich gut geht, kann nach einiger Zeit nachschauen, ob es sich noch immer an derselben Stelle befindet. Ein Fernhalten von Hunden und vor allem Katzen von den jungen Wilden erhöht deren Überlebenschance signifikant.
In unklaren Situationen bitte vor dem Einsammeln die Wildtierauffangstation des Tierparks unter der Telefonnummer (01 60) 90 95 48 00 anrufen und um Einschätzung der Situation bitten. So kann vermeidbares Leid verhindert werden.
„Wir freuen uns über Anrufe, denn so können wir aufklären und gemeinsam das Beste für die Tiere tun“, appelliert Kleemann abschließend.
„Das Telefon klingelt zum x-ten Mal heute in unserer Wildtierauffangstation“, berichtet Manuela Kleemann, verantwortliche Mitarbeiterin der Station. Und sie schildert: „Wir bitten dringend darum, Rehkitze, Hasen, Waschbären, Füchse, Vögel und Co. an ihrem Fundort zu belassen. Die Elterntiere sind meist in der Nähe und kehren zurück, sobald sie sich ungestört fühlen.“
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Nicht alle Hunde sind angemeldet, obwohl jeder Halter verpflichtet ist,
Hundesteuer zu bezahlen.
Wer im Stadtgebiet Würzburg einen über vier Monate alten Hund hält, ist verpflichtet, ihn bei der Stadtverwaltung Würzburg anzumelden. Leider wurde festgestellt, dass nicht alle Hundehalterinnen und Hundehalter dieser Meldepflicht nachgekommen sind.
Die Stadt Würzburg weist daher darauf hin, dass die Anmeldung über das Online-Formular auf www.wuerzburg.de/gebuehren im Bereich Hundesteuer oder per E-Mail anDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. möglich ist.
Die Hundesteuer beträgt für jeden zu versteuernden Hund 100 Euro und für jeden Kampfhund 400 Euro im Jahr. Auch wer die Anmeldung bisher versäumt hat, kann dies jederzeit nachholen und ist dann auf der sicheren Seite.
Dies ist deshalb besonders wichtig, weil die Stadt Würzburg, in den nächsten Wochen verstärkt Kontrollen durchführen wird. Es ist außerdem angedacht, einen externen Dienstleister mit einer flächendeckenden Bestandaufnahme bei den Würzburger Haushalten zu beauftragen. Haltern nichtgemeldeter Hunde droht ein Bußgeld.
Wer im Stadtgebiet Würzburg einen über vier Monate alten Hund hält, ist verpflichtet, ihn bei der Stadtverwaltung Würzburg anzumelden. Leider wurde festgestellt, dass nicht alle Hundehalterinnen und Hundehalter dieser Meldepflicht nachgekommen sind.
Die Stadt Würzburg weist daher darauf hin, dass die Anmeldung über das Online-Formular auf www.wuerzburg.de/gebuehren im Bereich Hundesteuer oder per E-Mail an
Die Hundesteuer beträgt für jeden zu versteuernden Hund 100 Euro und für jeden Kampfhund 400 Euro im Jahr. Auch wer die Anmeldung bisher versäumt hat, kann dies jederzeit nachholen und ist dann auf der sicheren Seite.
Dies ist deshalb besonders wichtig, weil die Stadt Würzburg, in den nächsten Wochen verstärkt Kontrollen durchführen wird. Es ist außerdem angedacht, einen externen Dienstleister mit einer flächendeckenden Bestandaufnahme bei den Würzburger Haushalten zu beauftragen. Haltern nichtgemeldeter Hunde droht ein Bußgeld.
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Ein Autofahrer fuhr
einen liegenden Hund an und danach die Besitzerin, die zu dem verletzten Tier
eilte.
Am Montag, 20. Mai 2024 gegen 10:45 Uhr fuhr ein 69-jähriger Pkw-Lenker aus dem Landkreis Kelheim im Abensberger Ortsteil Sandharlanden in den Parkplatz eines Privatanwesens in der dortigen Waldstraße ein.
Doch dabei übersah der 69-Jährige zunächst einen am Boden liegenden Hund und touchierte ihn. Als die 30-jährige Hundehalterin hinzukam, um sich um das Tier zu kümmern, beabsichtigte der 69-Jährige, mit seinem Fahrzeug ein Stück zurückzusetzen.
Dabei verwechselte er offenbar Rückwärts- und Vorwärtsgang seines Autos und stieß mit seiner Fahrzeugfront gegen das Bein der Hundehalterin. Hundehalterin und Hund erlitten leichte Verletzungen und wurden von den jeweiligen Fachärzten behandelt.
„Gegen den Unfallverursacher wurde ein Strafverfahren wegen Fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet“, so ein Polizeisprecher.
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Die Anmeldung für die Ausbildung zum Gebäudebrüter-Berater ist ab sofort
möglich.
Die Naturschutzbehörde der Stadt Landshut möchte ein ehrenamtliches Beraternetzwerk zum Thema Gebäudebrüterschutz aufbauen. Interessierte können sich ab sofort für die Ausbildung anmelden. Zu den Aufgaben zählen fachliche Beratungsgespräche in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde, das Einbinden der Gebäudeeigentümer als Partner des Naturschutzes, Öffentlichkeitsarbeit zur Akzeptanzförderung von Gebäudebrütern und die Erstversorgung aus dem Nest gefallener Jungtiere sowie verletzter Vögel.
Viele Vogel- und Fledermausarten haben sich an das Umfeld des Menschen angepasst. Das friedliche Zusammenleben zwischen den Menschen und ihren Mitbewohnern ist momentan aber im Umbruch. Durch Sanierung, Abbruch und Umbau von älteren Gebäuden gehen vielerorts Brutnischen für Gebäudebrüter verloren und die Bestände von Spatz und Co. gehen massiv zurück.
Diesem Rückgang möchte die Naturschutzbehörde der Stadt Landshut entgegenwirken und ein ehrenamtliches Beraternetzwerk zum Thema Gebäudebrüterschutz aufbauen. Diese sollen Hausbesitzer kostenlos beraten und bei Veränderungen am Gebäude begleiten. Das Handwerkszeug für die optimale Beratung von Bürgerinnen und Bürgern hat Biodiversitätsberaterin Christina Strasser, Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Dingolfing-Landau, zusammengestellt. Sie hat bereits zahlreiche Gebäudebrüter-Berater im Landkreis Landshut ausgebildet.
Die in Kooperation mit der Umweltstation Dingolfing-Landau stattfindende Ausbildung besteht aus drei Nachmittagen mit Theorie- und Praxisunterricht. Der erste Termin findet am Freitag, 14. Juni 2024, von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Landratsamt Dingolfing-Landau statt. Im Anschluss werden die weiteren Ausbildungstage festgelegt. Abgesehen vom Interesse an der Thematik gibt es keine Voraussetzungen.
Die Teilnehmer erwarten Einblicke in das Leben und die Bedürfnisse der Gebäudebrüter, kleine Übungseinheiten im Umgang mit den Tieren sowie die neusten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung. Aber nicht nur zukünftige Gebäudebrüter-Berater sind bei der Ausbildung willkommen, sondern alle, die sich zu diesem Thema weiterbilden möchten. So können auch Architekten, Naturschutzwächter, Planer, Landwirte, Jäger und Naturbegeisterte teilnehmen.
Nach der erfolgreichen Ausbildung können die Teilnehmer durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Landshut zur ehrenamtlichen Tätigkeit als Gebäudebrüter-Berater bestellt werden. Voraussetzung ist die Lust auf die Arbeit mit Mensch und Tier sowie telefonische Erreichbarkeit. Für ihre Tätigkeit werden die Berater mit einem Handbuch und verschiedenen Arbeitsmaterialien wie Schutzkleidung und Nisthilfen ausgestattet. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung für Beratungs- und Rettungstätigkeiten sowie die Erstattung ihrer Fahrtkosten.
Für die Anmeldung zur Ausbildung, Anmeldefrist bis Donnerstag, 13. Juni 2024, oder bei Fragen kann man sich an die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Landshut wenden, per E-Mail anDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch an Maria Garcia-Alvarez
unter der Rufnummer(08 71) 88 14 69, oder Sandra Herrnberger unter der
Telefonnummer (08 71) 88 16 88.
Die Naturschutzbehörde der Stadt Landshut möchte ein ehrenamtliches Beraternetzwerk zum Thema Gebäudebrüterschutz aufbauen. Interessierte können sich ab sofort für die Ausbildung anmelden. Zu den Aufgaben zählen fachliche Beratungsgespräche in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde, das Einbinden der Gebäudeeigentümer als Partner des Naturschutzes, Öffentlichkeitsarbeit zur Akzeptanzförderung von Gebäudebrütern und die Erstversorgung aus dem Nest gefallener Jungtiere sowie verletzter Vögel.
Viele Vogel- und Fledermausarten haben sich an das Umfeld des Menschen angepasst. Das friedliche Zusammenleben zwischen den Menschen und ihren Mitbewohnern ist momentan aber im Umbruch. Durch Sanierung, Abbruch und Umbau von älteren Gebäuden gehen vielerorts Brutnischen für Gebäudebrüter verloren und die Bestände von Spatz und Co. gehen massiv zurück.
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Die in Kooperation mit der Umweltstation Dingolfing-Landau stattfindende Ausbildung besteht aus drei Nachmittagen mit Theorie- und Praxisunterricht. Der erste Termin findet am Freitag, 14. Juni 2024, von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Landratsamt Dingolfing-Landau statt. Im Anschluss werden die weiteren Ausbildungstage festgelegt. Abgesehen vom Interesse an der Thematik gibt es keine Voraussetzungen.
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Erweiterung der bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des
Schadensausgleiches.
Mit der Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBI) vom 31. Januar 2024 wurden die aktuell geltenden bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs aktualisiert. „Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs“ umfassen jene Gebiete, in denen Nutztierhalter einen Ausgleich für Wolfsrisse erhalten, sofern sie die nötigen Vorsichtsmaßnahmen für den Herdenschutz ergriffen haben.
Das Wolfsgebiet „Altmühltal“ wurde nun zum 31. Januar 2024 nach Südosten erweitert. Im Landkreis Eichstätt sind folgende Gemeinden betroffen: Böhmfeld, Gaimersheim, Hepberg, Kipfenberg, Lenting, Stammham und Wettstetten. Sie zählen also seit 1. Februar 2024 zum Wolfsgebiet Altmühltal.
Eine detaillierte Darstellung aller Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs sowie ergänzende Informationen sind auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt unter „Natur – Wildtiermanagement große Beutegreifer – Herdenschutz – Herdenschutz Wolf“ abrufbar.
Ein eingerichteter Herdenschutz stellt aufgrund von EU-Vorgaben in ausgewiesenen Wolfsgebieten nach einer Übergangsfrist von einem Jahr eine Voraussetzung für die Gewährung eines Schadensausgleiches dar. Entsprechend der amtlichen Bekanntmachung beginnt die Übergangsfrist für Erweiterungsgebiete im Altmühltal am 1. Februar 2024.
Das heißt, dass Nutztierhalter in den oben genannten Gemeinden ab dem 1. Februar 2025 nur dann einen Schadensausgleich bei Wolfsrissen erhalten, wenn die nötigen Herdenschutzmaßnahmen nachgewiesen werden können. In den restlichen Gebieten des Wolfsgebietes Altmühltal ist die Übergangsfrist bereits abgelaufen, sodass dort schon heute der Herdenschutz nachgewiesen werden muss, um für einen Schadensausgleich in Betracht zu kommen. Dies betrifft im Landkreis Eichstätt die Gemeinden Adelschlag, Buxheim, Dollnstein, Egweil, Eichstätt, Eitensheim, Hitzhofen, Mörnsheim, Nassenfels, Pollenfeld, Schernfeld, Walting, Wellheim.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) rät allen Nutztierhaltern in einem Wolfsgebiet, ihre Tiere vor Übergriffen durch den Wolf zum Beispiel mit einer wolfsabweisenden Zäunung zu schützen. Weidetierhalter werden aufgerufen, sich regelmäßig über die Situation in Bayern zu informieren.
Mit der Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBI) vom 31. Januar 2024 wurden die aktuell geltenden bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs aktualisiert. „Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs“ umfassen jene Gebiete, in denen Nutztierhalter einen Ausgleich für Wolfsrisse erhalten, sofern sie die nötigen Vorsichtsmaßnahmen für den Herdenschutz ergriffen haben.
Das Wolfsgebiet „Altmühltal“ wurde nun zum 31. Januar 2024 nach Südosten erweitert. Im Landkreis Eichstätt sind folgende Gemeinden betroffen: Böhmfeld, Gaimersheim, Hepberg, Kipfenberg, Lenting, Stammham und Wettstetten. Sie zählen also seit 1. Februar 2024 zum Wolfsgebiet Altmühltal.
Eine detaillierte Darstellung aller Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs sowie ergänzende Informationen sind auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt unter „Natur – Wildtiermanagement große Beutegreifer – Herdenschutz – Herdenschutz Wolf“ abrufbar.
Ein eingerichteter Herdenschutz stellt aufgrund von EU-Vorgaben in ausgewiesenen Wolfsgebieten nach einer Übergangsfrist von einem Jahr eine Voraussetzung für die Gewährung eines Schadensausgleiches dar. Entsprechend der amtlichen Bekanntmachung beginnt die Übergangsfrist für Erweiterungsgebiete im Altmühltal am 1. Februar 2024.
Das heißt, dass Nutztierhalter in den oben genannten Gemeinden ab dem 1. Februar 2025 nur dann einen Schadensausgleich bei Wolfsrissen erhalten, wenn die nötigen Herdenschutzmaßnahmen nachgewiesen werden können. In den restlichen Gebieten des Wolfsgebietes Altmühltal ist die Übergangsfrist bereits abgelaufen, sodass dort schon heute der Herdenschutz nachgewiesen werden muss, um für einen Schadensausgleich in Betracht zu kommen. Dies betrifft im Landkreis Eichstätt die Gemeinden Adelschlag, Buxheim, Dollnstein, Egweil, Eichstätt, Eitensheim, Hitzhofen, Mörnsheim, Nassenfels, Pollenfeld, Schernfeld, Walting, Wellheim.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) rät allen Nutztierhaltern in einem Wolfsgebiet, ihre Tiere vor Übergriffen durch den Wolf zum Beispiel mit einer wolfsabweisenden Zäunung zu schützen. Weidetierhalter werden aufgerufen, sich regelmäßig über die Situation in Bayern zu informieren.
Meistgelesene Meldungen:
- Katzenhasser unterwegs? Kater kommt mit Schussverletzung nach Hause
- Erstmals Hundeschwimmen im Städtischen Freibad
- Vermehrtes Stechmückenaufkommen nach dem Hochwasser
- Unbekannter verletzt Kater schwer
- Mehrere hundert Fische in Privatweiher getötet
- Gefahr für Mensch und Tier
- Polizei verhindert unerlaubten Katzenverkauf
- Babykatzen bei minus 9 Grad ausgesetzt
- 24-Jähriger lässt sterbendes Reh am Straßenrand liegen
- Fundhund der Polizei übergeben
Ein beherzter
Verkehrsteilnehmer und die Polizei sorgen für eine Kitzrettung.
(ir) Ein beherzter 24-jähriger Verkehrsteilnehmer aus Au in der Hallertau fuhr am frühen Morgen Donnerstagmorgen auf der Kreisstraße PAF 25 in Richtung Geisenhausen und bemerkte gegen 5:50 Uhr kurz vor dem Ortseingang ein überfahrenes Reh auf der Fahrbahn.
Der junge Mann stoppte seinen Wagen, stieg aus, zog das tote Reh von der Fahrbahn und verständigte sofort die Polizei, der bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Wildunfall an dieser Stelle gemeldet worden war.
Dabei sah dann der 24-Jährige an dem neben der Fahrbahn gelegenen Radweg ein offenbar erst frisch gesetztes und somit erst wenige Tage altes Rehkitz, das dort in der Nähe seiner toten Mutter kauerte.
Die anfahrende Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Pfaffenhofen konnte das Kitz in Obhut nehmen und in Absprache mit dem zuständigen Jagdpächter wohlbehalten an die Wildtierhilfe Süddeutschland übergeben, die sich nunmehr um das mutterlose Tier kümmern kann.
(ir) Ein beherzter 24-jähriger Verkehrsteilnehmer aus Au in der Hallertau fuhr am frühen Morgen Donnerstagmorgen auf der Kreisstraße PAF 25 in Richtung Geisenhausen und bemerkte gegen 5:50 Uhr kurz vor dem Ortseingang ein überfahrenes Reh auf der Fahrbahn.
Der junge Mann stoppte seinen Wagen, stieg aus, zog das tote Reh von der Fahrbahn und verständigte sofort die Polizei, der bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Wildunfall an dieser Stelle gemeldet worden war.
Dabei sah dann der 24-Jährige an dem neben der Fahrbahn gelegenen Radweg ein offenbar erst frisch gesetztes und somit erst wenige Tage altes Rehkitz, das dort in der Nähe seiner toten Mutter kauerte.
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Der Leiter eines Hotels auf einem Kreuzfahrtschiffes entdeckte eine
Schlange in seinem Büro.
Am Dienstag, 14. Mai 2024, gegen 18:00 Uhr meldete sich der österreichische Hoteldirekter eines Kreuzfahrtschiffes bei der Polizeiinspektion Kelheim. Er schilderte den Beamten, dass er soeben in seinem Büro auf dem Kreuzfahrtschiff eine Schlange entdeckt habe.
Außerdem sei sein brasilianischer Kollege der Meinung, dass es sich dabei sicher um eine giftige Schlange handelt.
Nachdem das Kreuzfahrtschiff einen Nothalt am Main-Donau-Kanal in Kelheim machte, wurde die Schlange in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr eingefangen und an die dortigen Tierklinik übergeben.
Eine Überprüfung des Tieres ergab dann allerdings, dass es sich bei dem Reptil um eine heimische, nicht giftige Würfelnatter handelt.
Die Schlange wurde nach Rücksprache mit der Reptilienauffangstelle München an einer passenden Stelle wieder in die Natur entlassen.
Nach dem aktuellen Stand der polizeilichen Ermittlungen kam die Schlange im Rahmen einer Blumenlieferung als blinder Passagier auf das Schiff.
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Die Schlange wurde nach Rücksprache mit der Reptilienauffangstelle München an einer passenden Stelle wieder in die Natur entlassen.
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Derzeit ist Brut- und Setzzeit bei vielen Wildtieren. Wildtiere findet
man jedoch nicht nur in der freien Landschaft, sondern ganz besonders auch in
den Parks und Grünanlagen.
(ir) Ob Rebhühner oder Gänse, Schwäne oder Enten: Gerade in der Brutzeit sind Störungen, wie sie etwa durch stöbernde Hunde entstehen können, fatal. Insbesondere der Nachwuchs von bodenbrütenden Vogelarten beispielsweise ist in seiner Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Aufgeschreckte Elterntiere könnten fliehen, und auch dann wäre das Leben der Jungtiere gefährdet.
Deshalb appelliert das Gartenamt der Stadt Ingolstadt eindringlich an alle Hundebesitzer um besondere Rücksichtnahme gegenüber unseren Wildtieren. Trauriger Anlass für diesen Appell sind leider die Funde von totgebissenen und verletzten Wasservögeln im Glacispark am Künettegraben.
Bitte beachten Sie, dass Hundehalter, deren Hunde freilebende Tiere töten oder Brutstätten stören oder beeinträchtigen, eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einer Geldbuße belegt werden kann.
Darum: Bitte derzeit Hunde an die Leine!
(ir) Ob Rebhühner oder Gänse, Schwäne oder Enten: Gerade in der Brutzeit sind Störungen, wie sie etwa durch stöbernde Hunde entstehen können, fatal. Insbesondere der Nachwuchs von bodenbrütenden Vogelarten beispielsweise ist in seiner Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Aufgeschreckte Elterntiere könnten fliehen, und auch dann wäre das Leben der Jungtiere gefährdet.
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