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- Redaktion
Wie die Polizei jetzt erst mitteilte, entdeckte eine Naturschutzwächterin des Landratsamtes Pfaffenhofen an der Ilm bereits im Mai 2025 den Kadaver eines Rotmilans in einer Wiese südlich der Staatsstraße St 2084 bei Gerenzhausen.
Aufgrund der Auffindungssituation wurden die Überreste zur Prüfung durch verschiedene Institute eingeschickt und nun liegt das Ergebnis vor: Der geschützte Vogel wurde von einem bislang unbekannten Täter mit dem bereits seit langem in Deutschland nicht mehr zugelassen Pestizid „Carbofuran“ vergiftet.
Nun ermitteln Beamte der Pfaffenhofener Polizeidienststelle unter anderem wegen eines Vergehens gegen das Bundesnaturschutzgesetz gegen Unbekannt.
Hinweise zu Tat und Täter nimmt die Polizeiinspektion Pfaffenhofen unter der Telefonnummer (0 84 41) 80 95-0 entgegen.
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Am Dienstagnachmittag, den 17. Juni 2025, befand sich eine 63-jährige Frau zusammen mit zwei Bekannten und drei angeleinten Hunden im Englischen Garten in Neuburg an der Donau. Gegen 16:30 Uhr näherte sich auf Höhe des Kneipp-Beckens ein frei laufender Hund der Gruppe und griff dabei den Hund der 63-jährigen Frau an.
„Bei der Auseinandersetzung zogen sich beide Hunde Verletzungen zu“, so ein Sprecher der Neuburger Polizeiinspektion. Und er fügte hinzu: „Der Hund der 63-Jährigen musste im Anschluss genäht werden.“
Während des Vorfalls erschien der Eigentümer des freilaufenden Tieres, ein 59-jähriger Mann aus Neuburg an der Donau. Angaben von Zeugen zufolge verhielt er sich sehr aggressiv.
Der Mann stand zudem unter dem Einfluss von Alkohol. Ein durch die Polizei durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,4 Promille.
Nach der Feststellung seiner Personalien wurde der Neuburger entlassen, und die Polizeibeamten haben die Ermittlungen in diesem Fall aufgenommen.
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Ein besorgter Katzenbesitzer meldete sich bei der Polizeidienststelle in Geisenfeld und berichtete den Beamten, dass sein Kater „Lino“ im Zeitraum von Donnerstag, dem 1. Mai 2025, bis Donnerstag, dem 5. Juni 2025, wiederholt mit unterschiedlichen Verletzungen nach Hause kam, nachdem er Streifzüge in Ernsgaden unternommen hatte.
Dabei wurde der Kater von einer bislang unbekannten Person mit Klebeband beklebt und mit angebundenen Glöckchen gequält. Dem Tier wurden bereits auch die Schnurrbarthaare sowie das Fell abrasiert beziehungsweise gekürzt.
Die Polizeiinspektion Geisenfeld ermittelt nun wegen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und bittet die Bevölkerung, den Beamten Hinweise zum Täter unter der Telefonnummer (0 84 52) 7 20-0 mitzuteilen.
Für die Besitzer des Katers sind Beweisfotos und -videos von großem Nutzen. Diese Dateien können per E-Mail an
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Die Polizeiinspektion Neuburg an der Donau hat Ermittlungen gegen fünf Personen aus den Landkreisen Neuburg-Schrobenhausen, Ingolstadt und München wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.
Nach gegenwärtigem Stand der polizeilichen Ermittlungen wurden am Freitagmorgen, 6. Juni 2025, gegen 8:00 Uhr, auf einem Feld bei Rennertshofen in Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mehrere Schafe ohne die erforderliche Betäubung geschlachtet.
Angesichts der Verstöße gegen die geltenden Tierschutzbestimmungen hat die Polizei das zuständige Veterinäramt aus Neuburg hinzugezogen. Die Mitarbeiter des Amts ordneten die Sicherstellung der bereits getöteten Tiere an.
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Am Sonntagnachmittag, dem 1. Juni 2025, wurden zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr in einem am Wöhrdplatz in Kelheim geparkten Fahrzeug zwei Hunde entdeckt, die offensichtlich unter den hohen Temperaturen litten.
Die Polizei konnte die Besitzer der beiden Hunde ermitteln und benachrichtigen, sodass die Tiere aus dem heißen Fahrzeug befreit werden konnten.
„Gegen die Hundehalter wurde nun ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz eingeleitet“, so ein Sprecher der Kelheimer Polizeiinspektion.
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Am Samstagvormittag, dem 31. Mai 2025, gegen 10:55 Uhr, befand sich eine 34-jährige Frau aus dem Landkreis Kelheim gemeinsam mit ihrer fünfjährigen Tochter an einer Pferdekoppel im Riedenburger Ortsteil Untereggersberg.
Ein fünfjähriges Kind fütterte gerade ein Pferd mit einer Karotte. Das Pferd wurde offensichtlich von dem Futter abgelenkt und berührte versehentlich den Elektrozaun. Durch den plötzlichen Stromschlag erschrak das Tier.
Dabei führte das Pferd eine abrupte Kopfbewegung aus, die das Kind erschreckte, wodurch es zu Boden Stürzte. „Ob es zu einer Berührung zwischen dem Pferd und dem Kind kam, konnte nicht geklärt werden“, teilte ein Sprecher der Kelheimer Polizeiinspektion.
Durch den Sturz oder den möglichen Kontakt mit dem Pferd erlitt das fünfjährige Kind Verletzungen. Nach der notärztlichen Erstversorgung an der Unfallstelle wurde es mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht.
„Lebensgefahr besteht glücklicherweise nicht“, so der Polizeisprecher weiter. Und er fügte abschließend hinzu: „Fremdverschulden konnte nicht festgestellt werden.“
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(rr) Wolfgang Fritz, ein treuer Leser von www.RegionalReporter.de, einer täglichen Internetzeitung die genauso wie Tierisches-Magazin.de zu "Medien10" gehört, schickte unserer Redaktion das Foto einer im Innenhof einer Bar in der Ingolstädter Altstadt brütenden Stockente. Die Ente hat sich unmittelbar neben seiner Haustür den Platz in einem Blumenkübel gesucht.
Die Ente fliegt ab und zu zum Ingolstädter Künettegraben oder bis zur Donau, kehrt dann aber wieder zu ihrem Gelege zurück. Da es offenbar dieselbe Stockente ist, die auch schon im vergangenen Jahr erfolgreich gebrütet hat, kann man davon ausgehen, dass sie sich von dem am Wochenende laufenden Barbetrieb nicht stören lässt.
Allerdings wird es problematisch, wenn die Küken geschlüpft sind, denn sie werden selbst nicht über die hohe Mauer kommen. Letztes Jahr brachte sie der ehemalige Barpächter in einer Schachtel zur Donau und das Muttertier lief ihm nach.
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Frei Laufen und Spielen auf rund 2.000 Quadratmeter: das bietet ab sofort die neue Hundefreilauffläche in Ehmen. Die Stadt Wolfsburg hat die Fläche am Südfriedhof fertig gestellt und rundum eingezäunt. Dadurch kann sowohl den Hunden als auch den Besitzer eine sichere Nutzung gewährleistet werden.
„In Ehmen ist die Hundefreilauffläche fertig, das ist eine tolle Nachricht für alle Hundebesitzerinnen und -besitzer“, freut sich Oberbürgermeister Dennis Weilmann. „Als Hundebesitzer kann ich den Wunsch nach Freilaufflächen gut nachvollziehen. Gerade in der Zeit der Leinenpflicht sind Freiläufe eine tolle Alternative.“
„Uns ist bewusst, dass der Wunsch nach weiteren Freilaufflächen bereits seit längerer Zeit besteht, deswegen sind wir froh in Ehmen nun ein konkretes Angebot machen zu können. Gleichzeitig prüfen wir weitere Möglichkeiten für Freilaufflächen“, ergänzt Kai-Uwe Hirschheide, Erster Stadtrat und Stadtbaurat.
Besucher werden gebeten, den Parkplatz am Südfriedhof zu nutzen. Ein speziell freigeschnittener und ausgeschilderter Pfad führt von dort direkt zur Freilauffläche. Die Verwaltung bittet darum, die Freilauffläche nicht über den Feldweg anzufahren, da dieser zu schmal ist und keine Parkmöglichkeiten bietet.
Neben der neuen Fläche in Ehmen gibt es in Wolfsburg zwei weitere Freilaufflächen: am Detmeroder Teich und am Südufer des Allersees. Diese Flächen sind jedoch nicht eingezäunt. Außerdem wurde der Hundestrand am Allersee fest etabliert. Eine potenzielle Fläche in Reislingen Süd-West konnte nicht umgesetzt werden, da das Bundesnaturschutzgesetz greift. Daneben prüft die Verwaltung weitere Flächen, um dem Wunsch der Bürger gerecht zu werden und sukzessive die Anzahl von Freilaufflächen für Hunde – auch mit Umzäunung – zu erhöhen.
Das Foto zeigt den Hundefreilauf im Wolfsburger Stadtteil Ehmen.
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Am Ende erfüllte sich die Hoffnung leider nicht – ein rund ein Meter langer Brauen-Glattstirnkaiman war anders als erhofft nicht in eine Kältestarre gefallen, sondern tot.
Ausgangspunkt dieser Geschichte ohne Happy End war ein Anruf von Mitarbeitern der Straßenmeisterei Hagen im Schwelmer Kreishaus. Ihre Botschaft: „Wir haben bei unserer Arbeit an der A 43 in Fahrtrichtung Wuppertal hinter dem Trafokasten einer Schilderbrücke eine Holzkiste gefunden. Bitte schicken Sie jemanden hier nach Sprockhövel, in der Kiste befindet sich ein regloses Reptil.“
Auf den Weg machten sich im Auftrag von Tier- und Artenschutz Beschäftigte des Veterinäramtes sowie der unteren Naturschutzbehörde. Die Frage nach dem „wohin“ mit dem Fund war schnell beantwortet – die Reptilienauffangstation für die Länder NRW und Hessen in Rheinberg (Kreis Wesel) hatte einen Platz frei. Anders als erhofft wachte das rund sieben Jahre alte Tiere – so die Schätzung der Experten - dort aber nicht aus einer denkbaren Kälte- oder Winterstarre auf.
Aktuell liegen der Kreisverwaltung keine Hinweise darauf vor, wer die Kiste und das Tier wann rund 350 Meter hinter dem Parkplatz Scherenberg abgestellt hat. Denkbar wäre zweierlei: Das direkte Ausladen der Kiste unter der Schilderbrücke oder das Tragen der Kiste vom Parkplatz bis zum Fundort. Wer in den letzten Tagen so etwas beobachtet hat oder sonstige Hinweise geben kann, ist aufgerufen, sich beim Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises per E-Mail an
Ebenfalls unbekannt ist, ob der Kaiman noch lebte, als er in die Holzkiste gesetzt wurde und wie lange er dort ausharren musste. Klar ist hingegen: Das Tierschutzgesetz verbietet es, ein in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuungspflicht zu entziehen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Stichwort Artenschutz
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Brauen-Glattstirnkaimane eine besonders geschützte Tierart Es ist grundsätzlich verboten, Tiere der besonders oder streng geschützten Arten zu besitzen. Ausnahmen können gelten, wenn Tiere rechtmäßig gezüchtet worden sind. In diesen Fällen ist die Haltung bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde zu melden. Der illegale Handel oder Besitz von besonders oder gar streng geschützten Tieren und Pflanzen oder Produkten aus diesen Arten kann mit Bußgeld bis 50.000 Euro oder auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Für das Halten eines Brauen-Glattstirnkaimans im Ennepe-Ruhr-Kreis gilt: Der unteren Naturschutzbehörde im Schwelmer Kreishaus liegt keine entsprechende Meldung einer im Kreis lebenden Person vor.
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Fledermäuse sind in vielerlei Hinsicht faszinierende Tiere. Sie fliegen mit den Händen und „sehen“ mit den Ohren. Die Referentin Ursula Ladlef nimmt alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Exkursion mit auf einen zirka zwei Kilometer langen Spaziergang durch das Felsenmeer.
Auf der Suche nach den lautlosen Jägern nutzt sie einen Ultraschalldetektor, der die Fledermäuse für Menschen hörbar macht. Alle Gäste bekommen zudem interessante Fakten über das außergewöhnliche Leben und die Lebensräume der verschiedenen heimischen Fledermaus-Arten.
Folgende Termine und Anfangszeiten sind vorgesehen:
• Samstag, 3. Mai 2025 von 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr
• Samstag, 7. Juni 2025 von 21:15 Uhr bis 22:45 Uhr
• Samstag, 16. August 2025 von 20:15 Uhr bis 21:45 Uhr
• Samstag, 6. September 2025 von 19:15 Uhr bis 20:45 Uhr
• Samstag, 4. Oktober 2025 von 18:15 Uhr bis 19:45 Uhr
Anmeldungen sind über das WissensWert Natur, das Grüne Klassenzimmer des Sauerlandparks, möglich. Dazu senden Interessentinnen und Interessenten eine Mail an
Alle, die dabei sein möchten werden gebeten, festes Schuhwerk zu tragen und Taschenlampen zum Ausleuchten der Wege mitnehmen. Bei Regen oder starkem Wind muss die Veranstaltung leider ausfallen.
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Der gemeinnützige Verein Mellifera e. V. bietet ab dem 15. und16.
März 2025 einen Imkerkurs in Mering bei Augsburg an.
Wie
können die Bienen uns helfen, uns selbst wieder als einen Teil der Natur zu
begreifen? Mit seinem Kurs „Mit den Bienen durchs Jahr“ bietet der gemeinnützige
Verein Mellifera e. V. die Gelegenheit, sich persönlich zu entfalten und zu
entwickeln. Denn dieser Kurs ist weit mehr als ein gewöhnlicher Imkerkurs. Dabei
tauchen die Kursteilnehmer in die sinnliche Wunderwelt des Bienenstocks ein und
begleiten die Bienen durch den Jahreslauf. Sie erleben ihr zartes Erwachen im
Frühjahr und die dynamische Entwicklung der Bienenvölker in der Schwarmzeit.
Sie sehen junge Bienenvölker wachsen und nehmen an ihren Herausforderungen im Jahreslauf und ihren Vorbereitungen für den kommenden Winter teil. Honig und andere Bienenerzeugnisse werden als kostbare Geschenke gesehen. Im Fokus steht jedoch die respektvolle Begegnung mit den Tieren und die Übung, jeden Bienenstock als individuelles Wesen kennen- und schätzen zu lernen, um ihm imkerlich die bestmögliche Betreuung zukommen zu lassen und die eigene Beziehung zur Natur zu vertiefen. Der Kurs rund um dieses naturnahe Imkern, findet in diesem Jahr für Anfänger wie auch Fortgeschrittene in Mering statt. Beginn ist am für den Anfängerkurs am Samstag, 15. März 2025, der Kurs für Fortgeschrittene startet am Sonntag, 16. März 2025.
Die Kursleitung übernimmt Demeter-Imker Herbert Rappel. Weitere Informationen – auch zur Anmeldung – gibt es auf der Internetseite von Mellifera e.V.
Fragen beantwortet Carmen Diessner von Mellifera e. V. telefonisch unter der Rufnummer (0 74 28) 94 52 49 24 oder per E-Mail an
Im Kurs steht neben theoretischem Wissen vor allem die praktische Arbeit mit den Bienen und die Beobachtung des Bienenvolks im Jahresverlauf im Mittelpunkt. Das Ziel: Eine ehrliche, nachhaltige und erfüllende Beziehung zu den Bienen und der Natur aufbauen. Die wesensgemäße Bienenhaltung orientiert sich an den natürlichen Bedürfnissen und Instinkten des Bienenvolks. Die Bienen bauen ihre Waben selbst, die Vermehrung erfolgt über den natürlichen Schwarmtrieb und auf die gängige Praxis der künstlichen Königinnenzucht wird verzichtet.
Der Kurs richtet sich an alle, die Interesse an der Natur und insbesondere an Bienen haben und auf der Suche nach einem erfüllenden Hobby sind. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Der Kurs wird im Rahmen des Mellifera-Ausbildungsverbunds angeboten, einem Zusammenschluss von Imkern, die seit mehr als 20 Jahren wesensgemäß arbeiten und ihr Wissen gerne an angehende Bienenhalter weitergeben.
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Aufbau der Schutzzäune in Dresden hat begonnen - Nach Jahren der
Trockenheit weniger Froschlurche.
Frösche, Kröten und Molche
begeben sich bald wieder auf Wanderschaft zu ihren Laichgewässern. Alle
heimischen Lurche sind für ihre Fortpflanzung auf Wasser angewiesen. Damit die
Amphibien im Frühjahr aktiv werden, muss sich der Boden ausreichend erwärmt
haben und feuchtwarme Witterung einsetzen.
René Herold, Leiter des Umweltamtes Dresden: „Auf dem Weg von ihren Winterquartieren zum Wasser, müssten die Tiere auch stark befahrene Straßen queren, beispielsweise die Ullersdorfer Landstraße oder die Langebrücker Straße in Dresden Klotzsche. Damit die geschützten Tiere nicht überfahren werden, lassen wir Amphibienschutzzäune aufbauen.“
Der Regiebetrieb der Landeshauptstadt installiert die Zäune an zehn Stellen in Dresden mit einer Gesamtlänge von etwa 4,7 Kilometern, unter anderem am Rand der Dresdner Heide, im Lotzebachtal und in Altfranken. Sie werden voraussichtlich Mitte bis Ende April 2025 wieder abgebaut.
Anwohner, Naturschutzhelfer oder Mitglieder von Naturschutzverbänden betreuen die Amphibienzäune ehrenamtlich. Die Lurche fallen in am Zaun eingegrabene Eimer und werden dann über die Straße getragen. Herold: „Wir haben auch in diesem Jahr genügend Freiwillige, die uns unterstützen. Dafür sind wir sehr dankbar“.
Eine Entwicklung bereitet dem Umweltamt Sorge. Herold: „Die sehr trockene Witterung in den vergangenen Jahren hat die Zahl der Lurche deutlich reduziert. 2018 haben wir über 11.000 Tieren über die Straße geholfen. 2022 zählten die ehrenamtlichen Helfer nur noch knapp 4.500 Amphibien. Neuere Zahlen werden noch ausgewertet. Für dieses Jahr bleibt zu hoffen, dass sich die Bestände nach dem relativ feuchten 2024 stabilisieren.“
Im Dresdner Stadtgebiet begeben sich hauptsächlich Erdkröten und Grasfrösche auf Wanderung, aber auch seltene Vertreter wie die Knoblauchkröte oder der Springfrosch sind vereinzelt anzutreffen. Sie alle zählen zu den gesetzlich geschützten Arten. Der Springfrosch ist einer der ersten Wanderer des Jahres. Er ist bereits Mitte Februar zu entdecken.
Das Foto zeigt ein Erdkrötenpaar auf Wanderung zum Laichgewässer.
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Hecken, Bäume und Sträucher noch bis Ende Februar schneiden.
Noch bis Ende Februar dürfen Hecken, Bäume und Sträucher geschnitten
oder auf den Stock gesetzt werden. Ab dem 1. März gewährt das
Bundesnaturschutzgesetz den Gehölzen, die vielen Tieren einen natürlichen
Lebensraum bieten, eine Schonfrist bis zum 30. September. Das Gesetz, das den
Gehölzschnitt vom 1. März bis zum 30. September verbietet, gilt sowohl für die
freie Landschaft als auch in Siedlungen.
Erlaubt bleiben dagegen Formschnitte für Hecken. Bäume in Haus- und Kleingärten
sind von den Schnittverboten ebenfalls ausgenommen, sofern sich keine Nester von
geschützten Tieren in den Bäumen befinden. Auch wenn die Verkehrssicherheit
gefährdet ist, darf eingegriffen werden.
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Der Rat der Stadt Wolfsburg plant Resolution zur Regulierung des
Wolfbestandes.
Seit vergangenem 2024 ist in Wolfsburg ein
Wolfsrudel heimisch, das wiederholt Nutztiere angegriffen hat. Sowohl Landwirte
als auch die Bevölkerung sind zunehmend besorgt. Der Rat der Stadt Wolfsburg
unterstützt das Land Niedersachsen, sich auf Bundesebene für die erforderliche
Änderung der rechtlichen Grundlagen zur besseren Steuerung des Wolfsbestands
einzusetzen und diese schnellstmöglich auf Landesebene zu überarbeiten und
anzupassen.
Dafür wurde eine Resolution geplant, die in der kommenden Ratssitzung verabschiedet werden soll. Ziel soll es sein, eine langfristige und verantwortungsvolle Lösung zur Regulierung des Wolfbestandes herbeizuführen, die sowohl den Tierschutz als auch die Interessen der Landwirtschaft berücksichtigt.
„Wir nehmen die Herausforderungen im Zusammenhang mit Wölfen sehr ernst, insbesondere mit Blick auf die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Der Schutz der Menschen in unserer Stadt hat für uns oberste Priorität“, so Oberbürgermeister Dennis Weilmann.
Die Resolution beinhaltet dabei fünf Punkte:
1. Die Anerkennung besonderer Herausforderungen, die der Tierschutz auf der einen, die landwirtschaftlichen Interessen auf der anderen Seite ergeben.
2. Die Befürwortung einer rechtlichen Anpassung auf Bundesebene zur besseren Steuerung des Wolfsbestandes: Um die Wolfsbestände besser handhaben zu können, sind gesetzliche Änderungen notwendig. Die Stadt Wolfsburg unterstützt das Land dabei, diese Änderungen herbeizuführen.
3. Die Entwicklung von schnelleren Verfahrensschritten zur akuten Hilfe von betroffenen Regionen: Der Rat der Stadt bittet das Land, bessere Mechanismen für den Umgang mit auffälligen Rudeln zu erarbeiten. Dazu gehören Maßnahmen wie Vergrämungsmethoden, aber auch genehmigte Bejagung von Wölfen, die Schäden verursachen.
4. Den Ausbau von Präventionsmaßnahmen und Förderung der Aufklärun
5. Die Evaluierung und regelmäßige Überprüfung des aktuellen Wolfsmanagement
„Wir befassen uns bereits seit Monaten mit dem Thema Wolf und dem Umgang mit ihm“, erläutern Erster Stadtrat und Stadtbaurat Kai-Uwe Hirschheide und Stadtrat Andreas Bauer.
Und sie fügen hinzu: „Dafür sind wir in ständigem und gutem Austausch mit dem Land sowie mit den Naturschutzorganisationen. Der Handlungsspielraum ist aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen allerdings zu eng und muss angepasst werden.“
Der Rat der Stadt Wolfsburg spricht sich für eine ausgewogene und verantwortungsvolle Handhabung des niedersächsischen Wolfsbestands aus, die sowohl den Schutz der Tierart als auch die berechtigten Interessen der Bevölkerung und der Landwirtschaft berücksichtigt. Die Resolution soll das Land Niedersachsen unterstützen, geeignete Schritte einzuleiten, um einen sinnvollen Umgang mit dem Wolf zu gewährleisten.
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