Ab dem 1. April 2024 gilt in Niedersachsen für dreieinhalb Monate eine Leinenpflicht für Hunde. 

Der Paragraf 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) bestimmt, dass Hundebesitzer ihre Hunde in der Brut- und Setzzeit im Wald und in der freien Landschaft an der Leine führen müssen.



Das Ziel der Regelung ist der Schutz der Nachkommen von Wildtieren.





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