Hecken, Bäume und Sträucher noch bis Ende Februar schneiden.
Noch bis Ende Februar dürfen Hecken, Bäume und Sträucher geschnitten
oder auf den Stock gesetzt werden. Ab dem 1. März gewährt das
Bundesnaturschutzgesetz den Gehölzen, die vielen Tieren einen natürlichen
Lebensraum bieten, eine Schonfrist bis zum 30. September. Das Gesetz, das den
Gehölzschnitt vom 1. März bis zum 30. September verbietet, gilt sowohl für die
freie Landschaft als auch in Siedlungen.
Erlaubt bleiben dagegen Formschnitte für Hecken. Bäume in Haus- und Kleingärten
sind von den Schnittverboten ebenfalls ausgenommen, sofern sich keine Nester von
geschützten Tieren in den Bäumen befinden. Auch wenn die Verkehrssicherheit
gefährdet ist, darf eingegriffen werden.
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