Hecken, Bäume und Sträucher noch bis Ende Februar schneiden.

Noch bis Ende Februar dürfen Hecken, Bäume und Sträucher geschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Ab dem 1. März gewährt das Bundesnaturschutzgesetz den Gehölzen, die vielen Tieren einen natürlichen Lebensraum bieten, eine Schonfrist bis zum 30. September. Das Gesetz, das den Gehölzschnitt vom 1. März bis zum 30. September verbietet, gilt sowohl für die freie Landschaft als auch in Siedlungen.



Erlaubt bleiben dagegen Formschnitte für Hecken. Bäume in Haus- und Kleingärten sind von den Schnittverboten ebenfalls ausgenommen, sofern sich keine Nester von geschützten Tieren in den Bäumen befinden. Auch wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, darf eingegriffen werden.





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