Erweiterung der bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleiches.

Mit der Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBI) vom 31. Januar 2024 wurden die aktuell geltenden bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs aktualisiert. „Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs“ umfassen jene Gebiete, in denen Nutztierhalter einen Ausgleich für Wolfsrisse erhalten, sofern sie die nötigen Vorsichtsmaßnahmen für den Herdenschutz ergriffen haben.



Das Wolfsgebiet „Altmühltal“ wurde nun zum 31. Januar 2024 nach Südosten erweitert. Im Landkreis Eichstätt sind folgende Gemeinden betroffen: Böhmfeld, Gaimersheim, Hepberg, Kipfenberg, Lenting, Stammham und Wettstetten. Sie zählen also seit 1. Februar 2024 zum Wolfsgebiet Altmühltal.



Eine detaillierte Darstellung aller Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs sowie ergänzende Informationen sind auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt unter „Natur – Wildtiermanagement große Beutegreifer – Herdenschutz – Herdenschutz Wolf“ abrufbar.



Ein eingerichteter Herdenschutz stellt aufgrund von EU-Vorgaben in ausgewiesenen Wolfsgebieten nach einer Übergangsfrist von einem Jahr eine Voraussetzung für die Gewährung eines Schadensausgleiches dar. Entsprechend der amtlichen Bekanntmachung beginnt die Übergangsfrist für Erweiterungsgebiete im Altmühltal am 1. Februar 2024.



Das heißt, dass Nutztierhalter in den oben genannten Gemeinden ab dem 1. Februar 2025 nur dann einen Schadensausgleich bei Wolfsrissen erhalten, wenn die nötigen Herdenschutzmaßnahmen nachgewiesen werden können. In den restlichen Gebieten des Wolfsgebietes Altmühltal ist die Übergangsfrist bereits abgelaufen, sodass dort schon heute der Herdenschutz nachgewiesen werden muss, um für einen Schadensausgleich in Betracht zu kommen. Dies betrifft im Landkreis Eichstätt die Gemeinden Adelschlag, Buxheim, Dollnstein, Egweil, Eichstätt, Eitensheim, Hitzhofen, Mörnsheim, Nassenfels, Pollenfeld, Schernfeld, Walting, Wellheim.



Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) rät allen Nutztierhaltern in einem Wolfsgebiet, ihre Tiere vor Übergriffen durch den Wolf zum Beispiel mit einer wolfsabweisenden Zäunung zu schützen. Weidetierhalter werden aufgerufen, sich regelmäßig über die Situation in Bayern zu informieren.




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