Erweiterung der bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des
Schadensausgleiches.
Mit der Veröffentlichung im Bayerischen
Ministerialblatt (BayMBI) vom 31. Januar 2024 wurden die aktuell geltenden
bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs aktualisiert.
„Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs“ umfassen jene Gebiete, in denen
Nutztierhalter einen Ausgleich für Wolfsrisse erhalten, sofern sie die nötigen
Vorsichtsmaßnahmen für den Herdenschutz ergriffen haben.
Das Wolfsgebiet „Altmühltal“ wurde nun zum 31. Januar 2024 nach Südosten
erweitert. Im Landkreis Eichstätt sind folgende Gemeinden betroffen: Böhmfeld,
Gaimersheim, Hepberg, Kipfenberg, Lenting, Stammham und Wettstetten. Sie zählen
also seit 1. Februar 2024 zum Wolfsgebiet Altmühltal.
Eine detaillierte Darstellung aller Wolfsgebiete im Sinne des
Schadensausgleichs sowie ergänzende Informationen sind auf der Homepage des
Landesamtes für Umwelt unter „Natur – Wildtiermanagement große Beutegreifer –
Herdenschutz – Herdenschutz Wolf“ abrufbar.
Ein
eingerichteter Herdenschutz stellt aufgrund von EU-Vorgaben in ausgewiesenen
Wolfsgebieten nach einer Übergangsfrist von einem Jahr eine Voraussetzung für
die Gewährung eines Schadensausgleiches dar. Entsprechend der amtlichen
Bekanntmachung beginnt die Übergangsfrist für Erweiterungsgebiete im Altmühltal
am 1. Februar 2024.
Das heißt, dass
Nutztierhalter in den oben genannten Gemeinden ab dem 1. Februar 2025 nur dann
einen Schadensausgleich bei Wolfsrissen erhalten, wenn die nötigen
Herdenschutzmaßnahmen nachgewiesen werden können. In den restlichen Gebieten des
Wolfsgebietes Altmühltal ist die Übergangsfrist bereits abgelaufen, sodass dort
schon heute der Herdenschutz nachgewiesen werden muss, um für einen
Schadensausgleich in Betracht zu kommen. Dies betrifft im Landkreis Eichstätt
die Gemeinden Adelschlag, Buxheim, Dollnstein, Egweil, Eichstätt, Eitensheim,
Hitzhofen, Mörnsheim, Nassenfels, Pollenfeld, Schernfeld, Walting, Wellheim.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) rät allen
Nutztierhaltern in einem Wolfsgebiet, ihre Tiere vor Übergriffen durch den Wolf
zum Beispiel mit einer wolfsabweisenden Zäunung zu schützen. Weidetierhalter
werden aufgerufen, sich regelmäßig über die Situation in Bayern zu informieren.