Ein Verfahren gegen eine uneinsichtige Hundehalterin wurde eingeleitet.

Das Ordnungsamt der Stadt Magdeburg hat am Sonntag, 27. Oktober 2024, eine Staffordshire-Bullterrier-Hündin sichergestellt und ein Verfahren gegen die Hundehalterin eingeleitet. Die 24-jährige Magdeburgerin hatte trotz mehrfacher Aufforderungen der Stadtverwaltung die Voraussetzungen zum Halten des Tieres nicht erfüllt.



Bereits im Juni 2024 konnte die Hundehalterin bei einer Zufallskontrolle weder den erforderlichen Wesenstest noch Versicherungsunterlagen für ihren Hund vorweisen. Der nicht gechippte Vierbeiner war zudem bis dahin steuerlich nicht angemeldet.



Weil die Hundehalterin die geforderten Unterlagen auch in den Folgemonaten nicht vorlegte und auf Anschreiben des Ordnungsamtes nicht reagierte, hat die Stadtverwaltung am 1. Oktober 2024 eine Sicherstellungsanordnung mit einer entsprechenden Frist erlassen. Da diese Anordnung von der jungen Frau ebenso ignoriert wurde, hat am Sonntag das den Hund sichergestellt.





Das könnte Sie auch interessieren: