Katzenschutzverordnung um Kastrationspflicht erweitert
Auch freilaufende Halterkatzen müssen in Mannheim künftig nachweislich
kastriert sein.
Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat in
seiner Sitzung vom 12. März 2024 eine Änderung der seit 22. Juni 2023 geltenden
Katzenschutzverordnung beschlossen: Die Verordnung sieht künftig auch eine
Kastrationspflicht für freilaufende Halterkatzen vor. Die Kennzeichnungs- und
Registrierungspflicht bleibt bestehen.
Die Erweiterung der Verordnung erfolgt aufgrund eines entsprechenden
Beschlusses des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung. Die Änderung tritt am 1.
Oktober 2024 in Kraft.
Hintergrund für die
Änderung der Katzenschutzverordnung ist eine geänderte Lage: Es zeigte sich,
dass die alleinige Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung
freilaufender Halterkatzen sowie Appelle zur Kastration nicht mehr ausreichten,
um die Population freilebender Katzen wirksam und nachhaltig einzudämmen. Daher
müssen Katzenbesitzer ihre freilaufenden Katzen bis zum 1. Oktober 2024
zusätzlich zur Kennzeichnung und Registrierung auch kastrieren lassen.
Der Stadt Mannheim ist auf Verlangen ein Nachweis über die
durchgeführte Kastration sowie Registrierung vorzulegen – zum Beispiel durch die
schriftliche Bestätigung des Tierarztes oder die Rechnung für den operativen
Eingriff.
Unverändert gilt, dass Katzen
fälschungssicher und dauerhaft durch die Implantierung eines elektronisch
lesbaren Mikrochips oder mittels Ohrtätowierung durch eine Tierärztin oder einen
Tierarzt gekennzeichnet werden müssen. Die Daten des Mikrochips oder der
Ohrtätowierung müssen zusätzlich in das kostenfreie Haustierregister von Tasso
e.V. oder in das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes
(„Findefix“) eingetragen werden.
Kontrollen
erfolgen anlassbezogen, wenn zum Beispiel Katzen als Fundtiere aufgegriffen
werden, oder im Rahmen einer tierschutzrechtlichen Kontrolle.
Sollte es nicht möglich sein, bei einer aufgefundenen Katze innerhalb
von 48 Stunden einen Halter oder eine Halterin ausfindig zu machen, kann die
Stadt die Katze auf Kosten des Halters kennzeichnen, registrieren und kastrieren
lassen.