Auch freilaufende Halterkatzen müssen in Mannheim künftig nachweislich kastriert sein.

Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat in seiner Sitzung vom 12. März 2024 eine Änderung der seit 22. Juni 2023 geltenden Katzenschutzverordnung beschlossen: Die Verordnung sieht künftig auch eine Kastrationspflicht für freilaufende Halterkatzen vor. Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht bleibt bestehen.



Die Erweiterung der Verordnung erfolgt aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung. Die Änderung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.



Hintergrund für die Änderung der Katzenschutzverordnung ist eine geänderte Lage: Es zeigte sich, dass die alleinige Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung freilaufender Halterkatzen sowie Appelle zur Kastration nicht mehr ausreichten, um die Population freilebender Katzen wirksam und nachhaltig einzudämmen. Daher müssen Katzenbesitzer ihre freilaufenden Katzen bis zum 1. Oktober 2024 zusätzlich zur Kennzeichnung und Registrierung auch kastrieren lassen.



Der Stadt Mannheim ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration sowie Registrierung vorzulegen – zum Beispiel durch die schriftliche Bestätigung des Tierarztes oder die Rechnung für den operativen Eingriff.



Unverändert gilt, dass Katzen fälschungssicher und dauerhaft durch die Implantierung eines elektronisch lesbaren Mikrochips oder mittels Ohrtätowierung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt gekennzeichnet werden müssen. Die Daten des Mikrochips oder der Ohrtätowierung müssen zusätzlich in das kostenfreie Haustierregister von Tasso e.V. oder in das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes („Findefix“) eingetragen werden.



Kontrollen erfolgen anlassbezogen, wenn zum Beispiel Katzen als Fundtiere aufgegriffen werden, oder im Rahmen einer tierschutzrechtlichen Kontrolle.



Sollte es nicht möglich sein, bei einer aufgefundenen Katze innerhalb von 48 Stunden einen Halter oder eine Halterin ausfindig zu machen, kann die Stadt die Katze auf Kosten des Halters kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen.





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