Umweltämter bitten um aktive Unterstützung und Verzicht auf Rasenmahd an Teichen, Weihern und Seen.

Im Juni bis in den Juli hinein rechnet beispielsweise das Umweltamt der Stadt Chemnitz mit den diesjährigen „Froschregen“-Ereignissen. Daher werden alle Eigentümer von Teichen und direkte Grundstücksanlieger dringend gebeten, Rasenmahd zwischen dem 1. Juni 2024 und 15. Juli 2024 auf Grünflächen im Abstand von zirka 50 Metern um den Teich herum strikt zu vermeiden.



Gleichzeitig ruft das Umweltamt dazu auf, „Froschregen“-Ereignisse bei der Unteren Naturschutzbehörde Chemnitz unter der Telefonnummer (03 71) 4 88 36 02 oder (03 71) 4 88 36 03 zu melden.



Im Frühsommer kann es zum sogenannten Froschregen an Gewässern kommen. Das ist die Zeit, in der die fertig entwickelten Jungtiere von zumeist Grasfrosch und Erdkröte das Gewässer verlassen, um fortan an Land zu leben.



Hierbei können in wenigen Tagen unter günstigen Bedingungen tausende fertig entwickelte Jungtiere das Gewässer auf einmal verlassen und sich vorerst ufernah und im engen Umkreis in Gebüschen sowie an feuchten und schattigen Stellen in Wiesen aufhalten.



Dort entsteht ein Konflikt, der diejenigen betrifft, die Grünflächen im Nahbereich um stehende Gewässer herum pflegen oder ihr Eigen nennen: Die Rasenmahd an Teichen, Weihern und Seen. So trivial dies klingen mag, aber Rasenmäher – in all ihren Variationen – sind hocheffizient bei der Vernichtung einer ganzen Generation von Amphibien.



Durch die Saugwirkung werden die nur 1,5 bis maximal 3,5 Zentimeter kleinen Jungtiere unbemerkt in das Mähwerk eingesogen und damit getötet. Ein Überleben ist ausgeschlossen.





Das könnte Sie auch interessieren: